Der umstrittene Landesentwicklungsplan, der unter anderem die Bedeutung der Gemeinden im Land regelt, bleibt in Kraft. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat einen Antrag auf Aussetzung des Plans, die 28 brandenburgische Gemeinden gefordert hatten, abgelehnt (Az.: OVG 10 S 16.15). Damit bleibt die Landesplanung, die etwa zentrale Orte und ihre Funktionen oder Rahmen für den Ausbau der Windenergie festlegt, nach jahrelangem juristischen Tauziehen bestehen. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Das OVG argumentierte laut einer Mitteilung vom Montag, dass das Gericht nur sehr zurückhaltend von seinem Recht Gebrauch machen dürfe, eine Verordnung der demokratisch gewählten Landesregierung außer Vollzug zu setzen. Zudem sei das Interesse der Landesregierung, die weitere Entwicklung Brandenburgs nachhaltig zu steuern, gewichtiger als die gegenläufigen Interessen der Gemeinden. Kleinere Städte und Gemeinden hatten gegen die Landesplanung geklagt, weil darin ihrer Ansicht nach ihre Bedeutung herabgestuft wurde.

Das OVG hatte die Landesplanung im Juni 2014 gekippt, weil eine Rechtsgrundlage nicht klar benannt worden war. Ein Jahr später hatte das Infrastrukturministerium die entsprechende Formulierung ergänzt und die Landesplanung wieder in Kraft gesetzt. «Die Entscheidung des Gerichts stellt klar, dass die Fehlerbehebung und rückwirkende Inkraftsetzung zulässig war», sagte Ministeriumssprecher Steffen Streu am Montag. «Unabhängig von diesem Verfahren, sind wir dabei, den Landesentwicklungsplan zu überarbeiten.»