Wasserkonferenz für die Bürgerinnen und Bürger

02.01.2016 17:27

Am 17.12.2015 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss zum Brandenburger Kommunalabgabengesetz.
Eindeutig und ganz offensichtlich wird damit der nachträglichen Erhebung und Nachberechnung von Anschlussbeiträgen widersprochen. Eine Erhebung/Nachberechnung für Beitragstatbestände die vor 1998 begründet sind, wird als verfassungswidrig gekennzeichnet.

Was bedeutet das jetzt für die Betroffenen?
Was für die bisherigen Bescheide?
Was ist jetzt zu veranlassen?

Über all diese Dinge werden wir reden, werden klare Tip´s geben.
Wir freuen uns auf Sie, denn eine starke Gemeinschaft braucht jeden einzelnen!

Die Wasserkonferenz findet am Samstag, den 30.01.2016, 15.00 Uhr in Lübben statt.
Weitere Details erhalten Sie mit Ihrer Anmeldung!

Unsere Landesregierung hat in einer ersten Stellungnahme die Verantwortung abgelehnt und an die Verbände und Kommunen zurück gegeben. Das bedeutet aber auch, dass Chaos und die Unsicherheiten, die unterschiedlichen Behandlungen der Menschen im Land Brandenburg werden weiter gehen.
Das darf so nicht sein!


Ich werde Sie nicht allein lassen, wir sind für SIE da und helfen!


Mehr Infos und Anmeldung: https://wassernetz.webnode.com

 

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