Porsche kaputt, Katze als Täter?

01.02.2016 14:16

DNA-Gutachten klärt: Doppelgänger-Katze hat Porsche zerkratzt

DNA-Gutachten

Ein roter Kater wurde dabei beobachtet, wie er eine Garage verlässt. Der darin geparkte Porsche hat erhebliche Lackschäden und ist mit Katzenhaaren übersät. Der Fahrzeugeigentümer klagte daher gegen seinen Nachbarn auf Schadensersatz. Erst ein DNA-Gutachten kann den Fall klären und den Verdacht auf eine Doppelgänger-Katze leiten.

Es geschah an einem Vormittag in Oldenburg. Der Porschefahrer sieht den ihm bekannten roten Kater aus seiner Garage flüchten. An seinem Sportwagen entdeckt er dann eine zerkratzte Motorhaube sowie Lackschäden an der Fahrzeugseite. Als er dazu noch Katzenhaare auf dem Stoffdach des Porsche Cabrios sowie der Motorhaube und den Scheibenwischern findet, ist die Sachlage für ihn klar.

Die Klage auf Schadensersatz für die Beschädigungen im Wert von über 4000 Euro landen beim Amtsgericht Oldenburg. Der Beklagte Katzenhalter trug zu seiner Verteidigung vor, dass sein Vierbeiner gar nicht als Täter in Frage kommt, da dieser schon vor 6 Uhr morgens nach Hause gekommen sei. Ferner gäbe es einen sehr ähnlich aussehenden Kater in der Nachbarschaft.

Um die Täterfrage zu klären, zieht das Gericht einen Sachverständigen hinzu. Ein DNA-Gutachten der Katzenhaare ergibt: Die gefundenen Haare stamme nicht aus dem Fell des Stubentigers des Beklagten. Seine Unschuld scheint damit bewiesen.

Nach dem Ergebnis ist wohl abzusehen, dass der Porschefahrer die Klage zurücknehmen wird. Auf den Kosten für den Prozess, auch für das 1400 Euro teure DNA-Gutachten, wird er dann wohl sitzenbleiben. Abzuwarten bleibt, ob eine Klage gegen das Herrchen der Doppelgänger-Katze folgt.

Fundstelle:
NWZ online vom 30.01.16

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