Betreibung privater Photovoltaik Anlagen

17.12.2015 08:09

09.12.2015 - Thema: Unternehmereigenschaft

Keine Unternehmereigenschaft durch Betrieb einer privaten Photovoltaik-Anlage

OLG Hamm, 11.11.2015, 12 U 34/15

Wer auf seinem eigenen, selbst bewohnten Privathaus eine Photovoltaikanlage betreibt, ist unabhängig von der Größe der Anlage nicht deshalb Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Hierdurch wird das Bild eines planmäßigen Geschäftsbetriebes nicht vermittelt. Wer auf seinem eigenen, selbst bewohnten Privathaus eine Photovoltaik-Anlage betreibt, hat unabhängig von der Größe der Anlage stets die gleichen, nur einen geringen Aufwand erfordernden Tätigkeiten auszuführen, die nichts mit dem Betrieb eines Handelsgeschäfts zu tun haben. Eine Differenzierung zwischen den Dacharbeiten (Verbraucher) und dem Anbringen der Paneele (ggf. Unternehmer) erscheint nicht geboten.

Urteil des OLG Hamm vom 11.11.2015, Az.: 12 U 34/15

Originalentscheidung in JURION aufrufen:
OLG Hamm, 11.11.2015, 12 U 34/15

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