Direkte -bürgerdienliche- Politik funktioniert eben doch!

09.05.2016 18:09

Als es dann dämmerte
Bürgerverein befürchtet schleichende Enteignung von Grundstückseigentümern in KW


Eine Idylle: Die Dämmerung über einem See bei KW. Auch den Stadtverordneten von KW dämmerte es Montag letzter Woche, als unter dem Tagesordnungspunkt  9.14 ein Antrag zu einer „Uferschutzsatzung“ zur Beratung anstand: Sie merkten: Der Antrag hat Sprengstoffpotenzial – schlimmstenfalls zur Sprengung der KWer Haushaltskasse.
Um die Stadt vor möglicher Sammelklage und unvermeidlicher Rücklagenbildung in Millionenhöhe zu schützen, was ernste Konsequenzen für die Verwaltungsfunktion der Stadt haben könnte, wurde noch vor der Abstimmung zum Antrag der Fraktion „Wir für KW“ ein Schreiben mit den Bedenken Betroffener aus der Regionalgruppe Königs Wusterhausen des Lübbener Bürgerverein „Wir von hier e.V.“ (nicht zu verwechseln mit „Wir für KW“!) allen Stadtverordneten und dem Bürgermeister zugstellt. Dr. Franzke  äußerte bei Beginn der Abstimmung sofort eine Ablehnung zur Annahme des Antrages. Ein Stadtverordneter der SPD wies auch auf die bundesweite Regelung zum Schutz der Gewässerränder für eine Nutzung durch die Allgemeinheit hin. Die Fraktion „Wir für KW“ zog anschließend ihren Antrag zurück und erklärte einen neuen Vorschlag in Zusammenarbeit auch mit der Regionalgruppe Königs Wusterhausens des Lübbener Bürgervereins in naher Zukunft zu unterbreiten.

Worum ging es?
Die Eigentümer von Grundstücken mit Wasserzugang in KW treibt eine Sorge um: Wird ihr Grundstück möglicherweise schleichend enteignet?

Grund war die beantragte und möglicherweise gegen viele private Grundstückseigentümer gerichtete „Uferschutzsatzung“ der Stadt.

Nachdem einige Stadtverordnete Königs Wusterhausens mit dem Durchsetzen einer extrem den Bürger benachteiligenden Baumschutzsatzung erst vor kurzem scheiterten, wurde eine weitere, in ganz Brandenburg einmalig stark den Bürger benachteiligende als „Uferschutzsatzung“ betitelte „Vorkaufsrechtsatzung“ beantragt.

Die Fraktion „Wir für KW“ hatte dazu in der KWer Stadtverordnetenversammlung einen Ufersatzungsantrag und die Begründung in einer Bauausschusssitzung im Namen ihrer Mitstreiter gestellt. Rechtlich soll danach die Stadt Königs Wusterhausen in die Lage versetzt werden, über sogenannte Vorkaufsrechtssatzungen (§ 25 BauGB) eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten der Stadt und der Öffentlichkeit in die Grundbücher der Ufergrundstückseigentümer eintragen zu lassen. Deren Vision ist es, künftig überall im LDS komplett frei von Bootsstegen baden zu können und überall die Einfriedungen der Ufergrundstücke durch Zäune, Hecken, u.a. verbieten zu lassen, so dass alle um jeden See laufen können. Jedermann soll zu jederzeit das Recht haben, alle Ufergrundstücke jeden Sees kostenlos bzw. auf Kosten auch der privaten Grundstückseigentümer zu nutzen. Die Stadt hätte mit dieser Vorkaufsrechtssatzung indirekt das Recht der Mitbestimmung beim Verkauf und Entwicklung auch der in privater Hand befindlichen Ufergrundstücke der Bürger, der Unternehmen, der Vereine und der Wochenendhaussiedlungen.

Eine weitere große Frage wäre, wer kommt für die Verkehrswegesicherung der künftig öffentlichen Uferzonen auf? Würden sich möglicherweise sogar Beitragspflichten für die Grundstückseigentümer begründen, würden Uferzonen befestigt und öffentlich unterhalten?
Bei einem der Mitglieder  des Bürgervereins „Wir von hier“ drängt die Stadt Königs Wusterhausen bereits seit langem zu Eintragungen von Wegerechten in dessen Grundbuch. Wegen dessen Ablehnung scheint das Stadtplanungsamt kein Interesse an einen zuvor im Rahmen eines B-Planverfahrens vereinbarten Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zu haben. Bei einer Vor-Ort Besichtigung vor mehreren Jahren in Anwesenheit aller Fraktionsvorsitzenden, des Bauamtes, des Stadtplanungsamtes und des Bürgermeisters wurde der Verzicht wegen unzumutbarer Belastung und Gefährdung des Geschäftskonzeptes an diesem Standort vereinbart. Dieses demokratisch abgestimmte Ergebnis gefiel einzelnen nicht. Dies könnte wahrscheinlich der wahre Grund für die als unnötige Blockadehaltung empfundene Verzögerung durch die Stadt gegenüber dem Vorhaben des Investors seit fast acht Jahren sein. Dem Investor entstand dadurch ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden und Nachteile gegenüber geplanten Konkurrenzprojekten in unmittelbarer Nähe. Der Bürgerverein beantragte nun, dass der Bürgermeister persönlich sich dieses Falles annimmt und zum Wohle des Stadtimages als Investitionsstandort und der positiven Stadtentwicklung den gordischen Knoten recht bald durchtrennt.

Elitäre Frage ist aber auch, greift eine künftige Satzung „nur“ in künftige Grundstücksrechte ein oder betrifft eine künftige Satzung auch bestehende Grundstücke, Grundstücksrechte und könnte derzeitige Nutzungen oder Nutzungsabsichten entgegenstehen?

Auch wenn das Grundanliegen, ein „Ufer für alle“ möglicherweise für breite Zustimmung sorgen könnte, steht zu bedenken, dass damit möglicherweise in bestehende Entwicklungen eingegriffen werden wird. Das könnte Investitionen deutlich behindern. Die rechtlichen Anforderungen an eine solche Satzung, die mehrere Kilometer Seeufer in Königs Wusterhausen umfassen soll, sind aber enorm hoch, da man schleichend, jedoch gravierend in die durch Verfassung geschützten Rechte eines Grundeigentümers eingreift, die einer Enteignung gleichkommt (siehe die unendliche Geschichte zum B-Plan „Uferzone Griebnitzsee“ in Potsdam).
Zu bedenken ist auch, dass die Durchführung einer solchen Satzung für die Stadt enorm teuer werden würde - mit offenem Ende. Oder wie im „Altanschließerurteil“ mit nachträglichen enormen Schadensersatzsummen, nachdem zu einem späteren Zeitpunkt die Verfassungswidrigkeit auch in diesem fragwürdigen Vorstoß einiger Stadtverordneter und der Stadt festgestellt werden könnte. Hierzu müssten von der Stadt bereits im Vorfeld des Rechtsstreits Rücklagen in Millionenhöhe gestellt werden. Die Stadt könnte eine solche Satzung zunächst zwar nur dann anwenden, wenn ein von einer „Vorkaufsrechtssatzung“ erfasstes Grundstück an einen außenstehenden Dritten (nicht an Familienangehörige) verkauft werden soll. Aber auch diese Einschränkung wäre eine eindeutige Benachteiligung der Rechte des Eigentümers. Ohne langwieriges Enteignungsverfahren könnte wegen der Verkaufsabsichten des Eigentümers oder dessen Ableben automatisch die Rechtsgrundlage für ein Vorkaufsrecht der Stadt entstehen. Die beantragte Vorkaufsrechtssatzung für Ufergrundstücke würde somit ein Recht zur verdeckten Enteignung und Benachteiligung des Eigentümers schaffen. Die Grundstücksgutachter unterscheiden seit jeher zwischen „echten Wassergrundstücken“ mit eigenem Ufer und „unechten Wassergrundstücken“, wenn das Ufer öffentlich genutzt werden kann. Die Vorkaufsrechtssatzung degradiert echte Wassergrundstücke und verursacht hierdurch einen sehr gut messbaren Wertverlust. Dieser liegt je nach Lage bei durchschnittlich 50% bis 70%. Sollte die angestrebte „Uferschutzsatzung“ rechtskräftig werden, müsste sich der Eigentümer genau überlegen, an wen er sein Grundstück verkauft bzw. vererben möchte. Die Stadtverwaltung ist von der SVV aufgefordert worden, erst einmal eine Idee zu entwickeln, für welche Bereiche eine Vorkaufsrechtssatzung aufgestellt werden könnte. Der Bürgerverein fordert eine ehrliche öffentliche Debatte bereits im Vorfeld der konkreteren Ideenfindung.

Die gerade entstehende Regionalgruppe Königs Wusterhausen des Lübbener Bürgervereins „Wir von hier e.V.“ hat in Zusammenarbeit mit engagierten Königs Wusterhausenern nach erfolgreichen Widerstand gegen die Altanschließerbeiträge den Widerstand gegen diese Pläne mit Auswirkungen auf den gesamten Landkreis zu einen der neuen weiteren Schwerpunkte seiner Arbeit erkoren.

Der Bürgerverein „Wir-von-hier“ e.V. sieht in engster Zusammenarbeit mit dem „Verband der Eigenheim-und Grundstücksbesitzer im Land Brandenburg e.V.“ in den KWer Plänen eine wirkliche Gefahr für die Untergrabung der von der Verfassung geschützten Rechte von Eigentümern und bietet Betroffenen kostenlos seine Unterstützung an! Zur Vereins-Philosophie gehört es auch, vernünftige Gegenvorschläge zu unterbreiten. In diesem Fall könnte beispielsweise ein als „Ufer-für-alle“ benanntes öffentlich gewähltes Gremium gemeinsam mit dem Stadtplanungsamt zunächst herausfinden, welche von den über 25 Kilometern an stadteigenen Ufergrundstücken keine Rechte von Privateigentümern tangieren. Es könnte dann das „Ufer-für-Alle“-Gremium gemeinsam mit den städtischen Ämtern für Stadtentwicklung, Stadtmarketing, Tourismus und Kultur ein Konzept für diese Flächen erarbeitet werden, um sie zu öffentlichen und für „Jedermann zu jederzeit kostenlos“ nutzbaren Flächen zu entwickeln.

Neue Ideen und auch neue Mitglieder für den ideologie- und parteiunabhängigen Verein sowie auch städtische Behördenmitarbeiter als Diskussionspartner sind bei „Wir-von hier“ e.V. herzlich willkommen!

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