Bericht aus dem Innenausschuss des Landtages

02.07.2016 00:01

 

Landtag Brandenburg
Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales am 30.06.2016

 

 

 

Zur Vereinfachung und zur deutlichen Abkürzung des Berichtes soll hier auf die Tagesordnungspunkte zwei – Leitbild zur Kreisgebietsreform – und vier – Gutachten zu den rechtlichen und finanziellen Auswirkungen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Brandenburger Altanschließern, Bezug genommen werden.

 

  1. Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019, Konzept der Landesregierung

 

In einer sehr langen, zähen und kontroversen Debatte wurden durch die Regierungskoalition weitere Änderungsanträge zum vorliegenden Leitbild eingebracht.
Eine Stellungnahme der Landesregierung zur verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit der beabsichtigten Reform mit der Landesverfassung wurden am Abend vor der Sitzung zuerst der Presse übergeben und in der Folge auch der Opposition.

Bekannt geworden sind auch weitere beabsichtigte Details der „Reform“. So wird künftig der Landtag die Kreissitze bestimmen und nicht wie bisher die Einwohner der Landkreise.
Die hoch verschuldeten kreisfreien Städte sollen künftig üppiger mit Geld ausgestattet werden. So soll die Kreisfreiheit wesentlich leichter aufgegeben werden.
Folgt man jedoch der Argumentation der Stadt Cottbus, dann sind selbst die jetzt erhöhten Mittelzuweisungen nicht annährend kostendeckend für die Mehraufwendungen der zu übernehmenden Mehraufgaben.

Die Fraktion Bündnis 90/Grüne brachte selbst sechs Änderungsanträge ein, von denen es gerade einer in das Leitbild geschafft hat.

Trotz der massiven rechtlichen Bedenken gegen das vorliegende Leitbild, sogar aus dem Innenministerium selbst, trotz der offensichtlichen Behinderung der Opposition, indem mit dem Leitbild jede Möglichkeit einer Normenkontrolle genommen wird, trotz der sehr späten Übermittlung der Änderungsanträge vor allem aber bei einen ganz klaren Verstoß gegen die Landesverfassung bei einer umfassenden Änderung des Leitbildantrages weiter ohne erneute Anhörung zu verfahren, wurde das Leitbild einzig und allein durch die hauchdünne Stimmenmehrheit der Regierungskoalition zur Beschlussfassung durch den Landtag empfohlen.

Für jeden ambitionierten Besucher darf die Frage erlaubt sein, wieviel Demokratie und Mitbestimmung lässt diese Landesregierung überhaupt noch zu?

 

 

  1. Gutachten zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Entscheidung des BVerfG vom 12. November 2015 (BvR 2961/14 u. a.)

 

Tagesordnungspunkt vier wurden gegen 15.45 Uhr aufgerufen. Hier ging es vornehmlich um die Stellungnahme des Innenministeriums zu dem nun vorliegenden Gutachten.

Dazu war der Gutachter, Herr Prof. Dr. Brüning eingeladen.

In einem sehr sachbezogenen, verständlichen und vollständigen Vortrag erläuterte Prof. Dr. Brüning seine Rechtsansichten.
Die bisherigen Aussagen im Gutachten wurden erläutert. (https://www.mik.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.446484.de)

Insbesondere wurden aber auch die Verantwortlichen der jetzt belegten verfassungswidrigen Beitragserhebung benannt.
Das sind zum einen die kommunalen Aufgabenträger vor Ort, denn dort wurden von den KANN Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes Gebrauch gemacht und die entsprechenden Satzungen erlassen.
Für die juristischen Falschanwendungen des Kommunalabgabengesetz Brandenburg zeichnet sich das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg verantwortlich. Erst mit der dortigen Rechtsprechung kam es zur verfassungswidrig rückwirkenden Anwendung des Kommunalabgabengesetzes.

Aus diesen Ausführungen ergibt sich aber auch, dass wohl das Land in keiner Einstandspflicht für den Ersatz der zu Unrecht erhobenen Beiträge sein wird.

Deutliche Ausführungen gab es auch zur möglichen Aufhebung bestandskräftiger Beitragsbescheide.
Hier ergibt sich aus rechtlicher Sicht keine Verpflichtung zur Erstattung der Beiträge. Jedoch ist das deutlich von der politischen und moralischen Verantwortung der Aufgabenträger und der Landesregierung zu trennen.
Denn bestandkräftige Bescheide KÖNNEN aufgehoben werden, was zum einen der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung aber auch der schlichten Praktikabilität dienen würde.

Deutlich wurde aber auch gemacht, dass überall da wo es noch Beitragssatzungen gibt auch eine vollständige Einziehung der möglichen Beiträge passieren muss.

Anders sieht es hingegen bei den Betroffenen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes aus. Hier gilt für all jene, die noch nicht die vollständige Beitragssumme gezahlt haben, ein Vollstreckungsverbot für die ausstehenden Beiträge.

Kurz zusammengefasst bedeutet das jetzt, jeder der den Weg über den verwaltungsgerichtlich Garantierten Rechtsschutz (Widerspruch und Klage) gegangen ist, der wird zuerst seine Bescheide aufgehoben und erstattet bekommen.
Diejenigen die nicht gezahlt haben, dürfen nicht vollstreckt werden.

Die sprichwörtlich Dummen sind all jene, die im Glauben an Treu und Gesetz, an die Rechtschaffenheit der Aufgabenträge die Bescheide bezahlt haben. All jene könnten jetzt leer ausgehen, ohne Erstattung der zu Unrecht abverlangten Beiträge.

Für die Zukunft wird das aber auch bedeuten, dass die Bürger und Bürgerinnen dieses Landes sehr genau auf jeden Bescheid schauen werden und viele wohl schon vorsorglich den Rechtsweg beschreiten werden.
Wie dem auch sein, ich werde den Menschen in jedem Fall dabei behilflich sein.

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